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Der praktische Unterricht


Du kannst schon mit praktischen Fahrstunden beginnen, bevor Du alle Theoriestunden besucht hast.


Wie viele Fahrstunden Du brauchst, ist abhängig von Deinem individuellen Lernfortschritt.


Der Inhalt des praktischen Unterrichts ist in der FahrschAusbO geregelt und enthält:

  • die Fahrstunden der Grundausbildung und 12 Sonderfahrten (Klasse B).


Die Sonderfahrten beinhalten die Schulung auf Bundes- und Landstraßen, auf Autobahnen sowie bei Dämmerung oder Dunkelheit.


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